Tut man nichts gegen den Befall, droht die Kündigung. Die Presse
Wien. Sind Küchenschaben in einer Mietwohnung ein Kündigungsgrund? Das hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) zu entscheiden. In einer Wohnung in Wien war spätestens Anfang Juli 2018 ein Befall mit dem Ungeziefer sichtbar geworden. Der Mieter tat zunächst nichts dagegen und fuhr Ende Juli für vier Tage nach Tirol. Erst nach seiner Rückkehr meldete er der Hausverwaltung das Problem. Diese schickte ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen, das die Wohnung mit Schaben übersät vorgefunden und zwei bis drei Kilogramm davon eingesammelt habe, heißt es im Beschluss des OGH.
Die Ursache des Übels blieb unklar, es gab auch keine Hinweise darauf, dass die Wohnung nicht sauber gehalten worden wäre. Trotzdem muss der Mieter ausziehen. Dass er erst so spät reagiert und nicht einmal behauptet habe, wenigstens mit im Handel erhältlichen Schabenfallen für Abhilfe zu sorgen, zeige seine Ignoranz gegenüber den Interessen des Vermieters und der Mitbewohner und mache ihn vertrauensunwürdig, stellte das Berufungsgericht fest.
Die Presse 8.3.2020