Wissensdatenbank / Knowledge Base

Altstadt

Bedienung Thermostat LT-08
Hier können sie die Bedienungsanleitung für das Wohnraumthermostat ansehen: UHRENTHERMOSTAT LT08 Bildbeschreibung LT08 – Bedienungsanleitung  
Mehr Sauerstoff, Weniger Schimmel

Es ist nicht unbedingt die beliebteste Zeit des Jahres für das Öffnen von Fenstern. Aber egal, wie kalt und ungemütlich es draußen ist, ohne geht es nicht. Denn ganz abgesehen von olfaktorischen Unannehmlichkeiten können zu lang geschlossene Fenster zu wirklichen Problemen wie etwa der Beschädigung von Holzrahmenfenstern durch das Kondenswasser oder sogar zu Schimmelbildung führen. Denn in Zeiten perfekt abgedichteter Wohnräume muss das, was einst durch Ritzen und/oder undichte Fugen von allein passierte, händisch in die Wege geleitet werden.

Warum? Um grundsätzlich drei Bedürfnissen Rechnung zu tragen, wie die Umweltberatung der Wiener Volkshochschulen im Leitfaden „Richtig lüften“ erläutert: An erster Stelle steht die Zufuhr von Sauerstoff, um den CO2-Gehalt der Luft gering zu halten. Dieser sollte nach dem sogenannten Pettenkofer-Koeffizienten maximal 0,1 Prozent der Raumluft betragen. Für Nichtphysiker ohne Messgeräte: Durchschnittlich ist der Wert rund zwei bis drei Stunden nach einem Lüften erreicht, je nachdem, wie viele Personen sich im Raum aufhalten. An zweiter Stelle steht die Abfuhr von Feuchtigkeit: Durchschnittlich werden rund zehn Liter Feuchtigkeit am Tag in die Luft abgegeben, Faktoren wie Zimmerpflanzen oder Aquarien erhöhen diese Menge.

Um sich vor Schimmelbildung zu schützen, muss die Luftfeuchtigkeit dauerhaft unter 60 Prozent gehalten werden, Aufschluss darüber gibt ein Hygrometer.

Und last but not least sorgt Lüften auch dafür, dass Schadstoffe, von Formaldehyd in Spanplatten über Lösungs- und Reinigungsmittel bis hin zu Kerzen-, Räucherstäbchen- oder Tabakrauch verschwinden.

Wie? Einfach die Fenster aufzureißen oder gar dauerhaft gekippt zu halten, ist eine schlechte Idee, denn damit wird nicht nur Energie verschwendet, sondern möglicherweise auch die Bausubstanz. „In Altbauten sorgt das Kippen der Fenster dafür, dass sich die Feuchtigkeit an den Wänden sammelt“, erklärt Georg Spiegelfeld-Schneeburg, Präsident der Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege OÖ.

„In historischen Gebäuden sollte man nur stoßlüften, nie kippen.“ Eine Regel, die grundsätzlich auch für neuere Gebäude gilt: „Ideal ist Stoßlüften, wenn möglich Querlüften, bei weit geöffneten Fenstern“, rät die Arbeiterkammer Wien. Falls notwendig, kann auch das Öffnen der Wohnungstür ein wenig Schwung in die Zirkulation bringen.

Grundsätzlich geht es darum, möglichst schnell frische Außen- gegen verbrauchte Innenluft zu tauschen, ohne zu viel Energie zu verlieren. Was beim Stoßlüften gegeben ist, da Wände oder Möbel kaum abkühlen. Sehr effizient regeln auch Lüftungsanlagen oder kontrollierte Wohnraumlüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung den Luftaustausch.

Wie oft und lang? „Mehrmals täglich“, rät die Arbeiterkammer, eine Faustregel besagt, alle zwei Stunden – wobei es dabei auch darauf ankommt, was im Haus passiert: Ist niemand daheim, wird auch kein Kohlendioxid ausgeatmet; im Schlaf beträgt diese Menge zehn bis 13 Liter pro Stunde, aktive Hausarbeit kann diesen Wert auf bis zu 43 Liter pro Stunde hinaufsetzen. Länger als fünf bis zehn Minuten braucht es nicht, um den Raum mit Frischluft zu füllen. Wobei die gute Nachricht ist, dass man die Fenster bei kaltem, windigem Wetter schneller wieder schließen kann.

Was Sie beachten sollten beim Thema Lüften:
TIPP 1: Wäsche trocknen

„Gibt es keine anderen Vereinbarungen, gehört Wäschetrocknen zum üblichen Wohnzweck“, weiß Christian Boschek, Wohnrechtsexperte der AK Wien. Anders der Fall, wenn auf die Schimmelanfälligkeit der Wohnung hingewiesen wurde. „Dann kommt es auf Rahmenbedingungen an. Etwa, ob der Vermieter Waschküche und Trockenraum zur Verfügung stellt.“

TIPP 2: Lüftintervalle

Auch hier geht es um die Zumutbarkeit. „Es wird sicherlich niemand von einem Mieter verlangen können, dass dieser alle zwei Stunden zum Lüften nach Hause kommt“, bringt es Boschek auf den Punkt. Regelmäßiges Heizen und Lüften gehören aber zu den Pflichten des Mieters, und dafür müsse dieser beispielsweise auch bei längerer Abwesenheit Sorge tragen.

TIPP 3: Schimmel

„Vermieter müssen ernste Schäden wie Mauerdurchfeuchtung oder großflächigen Schimmel beheben“, sagt Boschek. Bei kleinem, oberflächlichem Befall ist der Mieter zuständig. Verschuldet jener nachweislich – etwa durch falsches Lüften – grobe Schäden, kann der Vermieter auf Schadenersatz klagen. Umgekehrt der Mieter auf Mietminderung, bis der Schaden behoben ist. (sma/red. Die Presse)

 

 

Rauchwarnmelder

Die Bedienungsanleitung für den Rauchwarnmelder finden Sie hier. Die Batterien sind jährlich zu wechseln (2x AAA). Wechseln Sie diese im eigenen Interesse.

83570-angeleye-anleitung

Eichenweg

Mehr Sauerstoff, Weniger Schimmel

Es ist nicht unbedingt die beliebteste Zeit des Jahres für das Öffnen von Fenstern. Aber egal, wie kalt und ungemütlich es draußen ist, ohne geht es nicht. Denn ganz abgesehen von olfaktorischen Unannehmlichkeiten können zu lang geschlossene Fenster zu wirklichen Problemen wie etwa der Beschädigung von Holzrahmenfenstern durch das Kondenswasser oder sogar zu Schimmelbildung führen. Denn in Zeiten perfekt abgedichteter Wohnräume muss das, was einst durch Ritzen und/oder undichte Fugen von allein passierte, händisch in die Wege geleitet werden.

Warum? Um grundsätzlich drei Bedürfnissen Rechnung zu tragen, wie die Umweltberatung der Wiener Volkshochschulen im Leitfaden „Richtig lüften“ erläutert: An erster Stelle steht die Zufuhr von Sauerstoff, um den CO2-Gehalt der Luft gering zu halten. Dieser sollte nach dem sogenannten Pettenkofer-Koeffizienten maximal 0,1 Prozent der Raumluft betragen. Für Nichtphysiker ohne Messgeräte: Durchschnittlich ist der Wert rund zwei bis drei Stunden nach einem Lüften erreicht, je nachdem, wie viele Personen sich im Raum aufhalten. An zweiter Stelle steht die Abfuhr von Feuchtigkeit: Durchschnittlich werden rund zehn Liter Feuchtigkeit am Tag in die Luft abgegeben, Faktoren wie Zimmerpflanzen oder Aquarien erhöhen diese Menge.

Um sich vor Schimmelbildung zu schützen, muss die Luftfeuchtigkeit dauerhaft unter 60 Prozent gehalten werden, Aufschluss darüber gibt ein Hygrometer.

Und last but not least sorgt Lüften auch dafür, dass Schadstoffe, von Formaldehyd in Spanplatten über Lösungs- und Reinigungsmittel bis hin zu Kerzen-, Räucherstäbchen- oder Tabakrauch verschwinden.

Wie? Einfach die Fenster aufzureißen oder gar dauerhaft gekippt zu halten, ist eine schlechte Idee, denn damit wird nicht nur Energie verschwendet, sondern möglicherweise auch die Bausubstanz. „In Altbauten sorgt das Kippen der Fenster dafür, dass sich die Feuchtigkeit an den Wänden sammelt“, erklärt Georg Spiegelfeld-Schneeburg, Präsident der Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege OÖ.

„In historischen Gebäuden sollte man nur stoßlüften, nie kippen.“ Eine Regel, die grundsätzlich auch für neuere Gebäude gilt: „Ideal ist Stoßlüften, wenn möglich Querlüften, bei weit geöffneten Fenstern“, rät die Arbeiterkammer Wien. Falls notwendig, kann auch das Öffnen der Wohnungstür ein wenig Schwung in die Zirkulation bringen.

Grundsätzlich geht es darum, möglichst schnell frische Außen- gegen verbrauchte Innenluft zu tauschen, ohne zu viel Energie zu verlieren. Was beim Stoßlüften gegeben ist, da Wände oder Möbel kaum abkühlen. Sehr effizient regeln auch Lüftungsanlagen oder kontrollierte Wohnraumlüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung den Luftaustausch.

Wie oft und lang? „Mehrmals täglich“, rät die Arbeiterkammer, eine Faustregel besagt, alle zwei Stunden – wobei es dabei auch darauf ankommt, was im Haus passiert: Ist niemand daheim, wird auch kein Kohlendioxid ausgeatmet; im Schlaf beträgt diese Menge zehn bis 13 Liter pro Stunde, aktive Hausarbeit kann diesen Wert auf bis zu 43 Liter pro Stunde hinaufsetzen. Länger als fünf bis zehn Minuten braucht es nicht, um den Raum mit Frischluft zu füllen. Wobei die gute Nachricht ist, dass man die Fenster bei kaltem, windigem Wetter schneller wieder schließen kann.

Was Sie beachten sollten beim Thema Lüften:
TIPP 1: Wäsche trocknen

„Gibt es keine anderen Vereinbarungen, gehört Wäschetrocknen zum üblichen Wohnzweck“, weiß Christian Boschek, Wohnrechtsexperte der AK Wien. Anders der Fall, wenn auf die Schimmelanfälligkeit der Wohnung hingewiesen wurde. „Dann kommt es auf Rahmenbedingungen an. Etwa, ob der Vermieter Waschküche und Trockenraum zur Verfügung stellt.“

TIPP 2: Lüftintervalle

Auch hier geht es um die Zumutbarkeit. „Es wird sicherlich niemand von einem Mieter verlangen können, dass dieser alle zwei Stunden zum Lüften nach Hause kommt“, bringt es Boschek auf den Punkt. Regelmäßiges Heizen und Lüften gehören aber zu den Pflichten des Mieters, und dafür müsse dieser beispielsweise auch bei längerer Abwesenheit Sorge tragen.

TIPP 3: Schimmel

„Vermieter müssen ernste Schäden wie Mauerdurchfeuchtung oder großflächigen Schimmel beheben“, sagt Boschek. Bei kleinem, oberflächlichem Befall ist der Mieter zuständig. Verschuldet jener nachweislich – etwa durch falsches Lüften – grobe Schäden, kann der Vermieter auf Schadenersatz klagen. Umgekehrt der Mieter auf Mietminderung, bis der Schaden behoben ist. (sma/red. Die Presse)

 

 

Rauchwarnmelder

Die Bedienungsanleitung für den Rauchwarnmelder finden Sie hier. Die Batterien sind jährlich zu wechseln (2x AAA). Wechseln Sie diese im eigenen Interesse.

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Heizung

Ablesen der Wärmemengenzähler TDS

Sehr geehrte Mieter,

um Kosten der Wärmeabrechnung zu reduzieren erfolgt die Ablesung nicht mehr elektronisch, sondern muss über den Zähler der Wohnung erfolgen.

Bitte lesen sie daher den Zähler wie folgt ab:

Im Vorraum gibt es einen weißen Deckel, der einfach abgenommen werden kann. Dahinter befindet sich der Wohnungsheizungsverteiler.

Auf dem Heizungsvorlauf (Rohr) sitzt der Wärmemengenzähler. Dieser kann durch Druck auf die beiden Seiten einfach abgenommen werden und so bequem angesehen werden.

Durch Druck auf die Taste wird der aktuelle Zählerstand angezeigt. Diesen ablesen und unten eintragen oder mit dem Smartphone fotografieren. Ein weiterer Druck auf die Anzeige wechselt zur Anzeige 31-12-17 und wechselt automatisch zum Zählerstand am 31.12. Diesen ebenfalls ablesen und eintragen oder fotografieren.

Anschließend den Zähler wieder aufstecken und die Abdeckung wieder schließen.

 

Tür ___ aktueller Zählerstand ______________ am ______ Zählerstand zum 31.12. ______________

Diesen Zettel bitte ins Kuvert stecken und an mich reournieren oder die Fotos per WhatsApp an mich senden: 0664 4424757. Bei Fragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.

Bedienung Thermostat LT-08

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UHRENTHERMOSTAT LT08 Bildbeschreibung

LT08 – Bedienungsanleitung

 

Mehr Sauerstoff, Weniger Schimmel

Es ist nicht unbedingt die beliebteste Zeit des Jahres für das Öffnen von Fenstern. Aber egal, wie kalt und ungemütlich es draußen ist, ohne geht es nicht. Denn ganz abgesehen von olfaktorischen Unannehmlichkeiten können zu lang geschlossene Fenster zu wirklichen Problemen wie etwa der Beschädigung von Holzrahmenfenstern durch das Kondenswasser oder sogar zu Schimmelbildung führen. Denn in Zeiten perfekt abgedichteter Wohnräume muss das, was einst durch Ritzen und/oder undichte Fugen von allein passierte, händisch in die Wege geleitet werden.

Warum? Um grundsätzlich drei Bedürfnissen Rechnung zu tragen, wie die Umweltberatung der Wiener Volkshochschulen im Leitfaden „Richtig lüften“ erläutert: An erster Stelle steht die Zufuhr von Sauerstoff, um den CO2-Gehalt der Luft gering zu halten. Dieser sollte nach dem sogenannten Pettenkofer-Koeffizienten maximal 0,1 Prozent der Raumluft betragen. Für Nichtphysiker ohne Messgeräte: Durchschnittlich ist der Wert rund zwei bis drei Stunden nach einem Lüften erreicht, je nachdem, wie viele Personen sich im Raum aufhalten. An zweiter Stelle steht die Abfuhr von Feuchtigkeit: Durchschnittlich werden rund zehn Liter Feuchtigkeit am Tag in die Luft abgegeben, Faktoren wie Zimmerpflanzen oder Aquarien erhöhen diese Menge.

Um sich vor Schimmelbildung zu schützen, muss die Luftfeuchtigkeit dauerhaft unter 60 Prozent gehalten werden, Aufschluss darüber gibt ein Hygrometer.

Und last but not least sorgt Lüften auch dafür, dass Schadstoffe, von Formaldehyd in Spanplatten über Lösungs- und Reinigungsmittel bis hin zu Kerzen-, Räucherstäbchen- oder Tabakrauch verschwinden.

Wie? Einfach die Fenster aufzureißen oder gar dauerhaft gekippt zu halten, ist eine schlechte Idee, denn damit wird nicht nur Energie verschwendet, sondern möglicherweise auch die Bausubstanz. „In Altbauten sorgt das Kippen der Fenster dafür, dass sich die Feuchtigkeit an den Wänden sammelt“, erklärt Georg Spiegelfeld-Schneeburg, Präsident der Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege OÖ.

„In historischen Gebäuden sollte man nur stoßlüften, nie kippen.“ Eine Regel, die grundsätzlich auch für neuere Gebäude gilt: „Ideal ist Stoßlüften, wenn möglich Querlüften, bei weit geöffneten Fenstern“, rät die Arbeiterkammer Wien. Falls notwendig, kann auch das Öffnen der Wohnungstür ein wenig Schwung in die Zirkulation bringen.

Grundsätzlich geht es darum, möglichst schnell frische Außen- gegen verbrauchte Innenluft zu tauschen, ohne zu viel Energie zu verlieren. Was beim Stoßlüften gegeben ist, da Wände oder Möbel kaum abkühlen. Sehr effizient regeln auch Lüftungsanlagen oder kontrollierte Wohnraumlüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung den Luftaustausch.

Wie oft und lang? „Mehrmals täglich“, rät die Arbeiterkammer, eine Faustregel besagt, alle zwei Stunden – wobei es dabei auch darauf ankommt, was im Haus passiert: Ist niemand daheim, wird auch kein Kohlendioxid ausgeatmet; im Schlaf beträgt diese Menge zehn bis 13 Liter pro Stunde, aktive Hausarbeit kann diesen Wert auf bis zu 43 Liter pro Stunde hinaufsetzen. Länger als fünf bis zehn Minuten braucht es nicht, um den Raum mit Frischluft zu füllen. Wobei die gute Nachricht ist, dass man die Fenster bei kaltem, windigem Wetter schneller wieder schließen kann.

Was Sie beachten sollten beim Thema Lüften:
TIPP 1: Wäsche trocknen

„Gibt es keine anderen Vereinbarungen, gehört Wäschetrocknen zum üblichen Wohnzweck“, weiß Christian Boschek, Wohnrechtsexperte der AK Wien. Anders der Fall, wenn auf die Schimmelanfälligkeit der Wohnung hingewiesen wurde. „Dann kommt es auf Rahmenbedingungen an. Etwa, ob der Vermieter Waschküche und Trockenraum zur Verfügung stellt.“

TIPP 2: Lüftintervalle

Auch hier geht es um die Zumutbarkeit. „Es wird sicherlich niemand von einem Mieter verlangen können, dass dieser alle zwei Stunden zum Lüften nach Hause kommt“, bringt es Boschek auf den Punkt. Regelmäßiges Heizen und Lüften gehören aber zu den Pflichten des Mieters, und dafür müsse dieser beispielsweise auch bei längerer Abwesenheit Sorge tragen.

TIPP 3: Schimmel

„Vermieter müssen ernste Schäden wie Mauerdurchfeuchtung oder großflächigen Schimmel beheben“, sagt Boschek. Bei kleinem, oberflächlichem Befall ist der Mieter zuständig. Verschuldet jener nachweislich – etwa durch falsches Lüften – grobe Schäden, kann der Vermieter auf Schadenersatz klagen. Umgekehrt der Mieter auf Mietminderung, bis der Schaden behoben ist. (sma/red. Die Presse)

 

 

Richtig lüften aber wie?

Information des Umweltbundesamtes (Deutschland)

Richtig Lüften, Schimmelbildung vermeiden

geöffnetes Fenster im Altbau

Richtiges und ausreichendes Lüften kann die Schimmelbildung in Räumen vermeiden. Dabei gibt es Unterschiede in der Art der Lüftung als auch in der Raumnutzung. Wie sollte richtig gelüftet werden?

Räume abhängig von deren Funktion und Nutzung lüften. Beim Fensterlüften die Raumluftfeuchte und Geruchsbelastung beachten. Als Grundregel gilt, dass Feuchtigkeit und Schadstoffe möglichst am Entstehungsort und während oder unmittelbar nach ihrer Entstehung durch Lüften entfernt werden sollten. Im Einzelnen wird empfohlen:

Freie Lüftung

Schlafräume

Fenster – wenn möglich und gewünscht – nachts angekippt oder ganz geöffnet halten. Das bringt den größten Luftaustausch. Allerdings ist das, insbesondere im Winter, nicht jedermanns Sache. Ansonsten sollte nach dem Aufstehen eine intensive Stoßlüftung mit weit geöffnetem Fenster erfolgen.

Wohnräume

Auch im Wohnzimmer ist regelmäßiges Lüften erforderlich, um die Feuchtigkeit zu entfernen. Befinden sich im Wohnzimmer sehr viele Pflanzen oder andere Feuchtequellen (Wäsche, Zimmerspringbrunnen), sollten Sie besonderen Wert auf regelmäßiges Lüften legen. Spätestens wenn die Luftqualität als „schlecht“ empfunden wird oder Wassertropfen an den Fensterscheiben zu beobachten sind, sollte eine Stoßlüftung erfolgen.

Küche / Bad

In diesen Räumen kann in kurzer Zeit sehr viel Feuchtigkeit anfallen (Duschen, Baden, Essenkochen). Diese „Feuchtespitzen“ sollten unmittelbar durch intensive Fensterlüftung entfernt werden. Im Bad sollte, insbesondere bei eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, nach dem Duschen das Wasser von Wänden und Boden entfernt werden. Textile Vorhänge sollten im Bad vermieden werden

Kellerräume

In Kellerräumen sind die Außenwände oftmals relativ kalt. In solchen Räumen kann sich im Sommer, wenn warme Luft in den Keller gelangt, Luftfeuchtigkeit an der kalten Kellerwand niederschlagen. Dadurch kann es zu Schimmelpilzwachstum kommen. In den Sommermonaten sollten in Kellerräumen daher nicht am Tag, sondern vorzugsweise nachts bzw. in den frühen Morgenstunden gelüftet werden. Selbstverständlich ist auch im Winter in Kellerräumen eine verstärkte Lüftung sinnvoll. Im Winter kann sie zu jeder Tageszeit erfolgen.

Insbesondere bei allen vor dem 2. Weltkrieg gebauten Gebäuden, aber auch bei vielen Nachkriegsbauten fehlt die Abdichtung der Keller und es kommt daher oft zu einer Durchfeuchtung. In solchen Kellern sollten keine Gegenstände des täglichen Bedarfs, die empfindlich gegen Schimmelpilzbefall sind, gelagert werden.

Kellerräume, die zur dauerhaften Nutzung (Wohnzwecke o.ä.) vorgesehen sind, sollten beheizbar sein und über eine Fensterlüftungsmöglichkeit verfügen.

Beim Stoßlüften auf die Innentüren achten.

Beim Stoßlüften auch die Innentüren offen halten. Der Luftwechsel wird dann wesentlich größer, vor allem dann, wenn Fenster an den gegenüberliegenden Fassaden geöffnet sind (Durchzugslüftung).

Zur Entfernung der „Feuchtespitzen“ aus Bad oder Küche durch Lüften ist es jedoch sinnvoll, die Bad- bzw. Küchentür zu schließen, da sich sonst Feuchtigkeit und Gerüche in der übrigen Wohnung verteilen. Nur wenn es keine Lüftungsmöglichkeit im Bad gibt (weder Fenster noch Ventilator), sollte die Tür zu anderen geheizten Zimmern geöffnet und vermehrt gelüftet werden.

Türen zu wenig beheizten Räumen geschlossen halten.

Ständig gekippte Fenster vermeiden

Es erhöht den Energieverbrauch und die Heizkosten drastisch, wenn Fenster über längere Zeit oder immer gekippt bleiben. Besser ist es, mit Stoßlüftung nach „Bedarf“ zu lüften. Ein nachts im Schlaf- oder Kinderzimmer (bei gedrosselter Heizung) gekipptes Fenster sollte selbstverständlich tagsüber geschlossen werden.

Sicherheit

Rauchwarnmelder

Die Bedienungsanleitung für den Rauchwarnmelder finden Sie hier. Die Batterien sind jährlich zu wechseln (2x AAA). Wechseln Sie diese im eigenen Interesse.

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Traundorfer Straße

Ablesen der Wärmemengenzähler TDS

Sehr geehrte Mieter,

um Kosten der Wärmeabrechnung zu reduzieren erfolgt die Ablesung nicht mehr elektronisch, sondern muss über den Zähler der Wohnung erfolgen.

Bitte lesen sie daher den Zähler wie folgt ab:

Im Vorraum gibt es einen weißen Deckel, der einfach abgenommen werden kann. Dahinter befindet sich der Wohnungsheizungsverteiler.

Auf dem Heizungsvorlauf (Rohr) sitzt der Wärmemengenzähler. Dieser kann durch Druck auf die beiden Seiten einfach abgenommen werden und so bequem angesehen werden.

Durch Druck auf die Taste wird der aktuelle Zählerstand angezeigt. Diesen ablesen und unten eintragen oder mit dem Smartphone fotografieren. Ein weiterer Druck auf die Anzeige wechselt zur Anzeige 31-12-17 und wechselt automatisch zum Zählerstand am 31.12. Diesen ebenfalls ablesen und eintragen oder fotografieren.

Anschließend den Zähler wieder aufstecken und die Abdeckung wieder schließen.

 

Tür ___ aktueller Zählerstand ______________ am ______ Zählerstand zum 31.12. ______________

Diesen Zettel bitte ins Kuvert stecken und an mich reournieren oder die Fotos per WhatsApp an mich senden: 0664 4424757. Bei Fragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.

Mehr Sauerstoff, Weniger Schimmel

Es ist nicht unbedingt die beliebteste Zeit des Jahres für das Öffnen von Fenstern. Aber egal, wie kalt und ungemütlich es draußen ist, ohne geht es nicht. Denn ganz abgesehen von olfaktorischen Unannehmlichkeiten können zu lang geschlossene Fenster zu wirklichen Problemen wie etwa der Beschädigung von Holzrahmenfenstern durch das Kondenswasser oder sogar zu Schimmelbildung führen. Denn in Zeiten perfekt abgedichteter Wohnräume muss das, was einst durch Ritzen und/oder undichte Fugen von allein passierte, händisch in die Wege geleitet werden.

Warum? Um grundsätzlich drei Bedürfnissen Rechnung zu tragen, wie die Umweltberatung der Wiener Volkshochschulen im Leitfaden „Richtig lüften“ erläutert: An erster Stelle steht die Zufuhr von Sauerstoff, um den CO2-Gehalt der Luft gering zu halten. Dieser sollte nach dem sogenannten Pettenkofer-Koeffizienten maximal 0,1 Prozent der Raumluft betragen. Für Nichtphysiker ohne Messgeräte: Durchschnittlich ist der Wert rund zwei bis drei Stunden nach einem Lüften erreicht, je nachdem, wie viele Personen sich im Raum aufhalten. An zweiter Stelle steht die Abfuhr von Feuchtigkeit: Durchschnittlich werden rund zehn Liter Feuchtigkeit am Tag in die Luft abgegeben, Faktoren wie Zimmerpflanzen oder Aquarien erhöhen diese Menge.

Um sich vor Schimmelbildung zu schützen, muss die Luftfeuchtigkeit dauerhaft unter 60 Prozent gehalten werden, Aufschluss darüber gibt ein Hygrometer.

Und last but not least sorgt Lüften auch dafür, dass Schadstoffe, von Formaldehyd in Spanplatten über Lösungs- und Reinigungsmittel bis hin zu Kerzen-, Räucherstäbchen- oder Tabakrauch verschwinden.

Wie? Einfach die Fenster aufzureißen oder gar dauerhaft gekippt zu halten, ist eine schlechte Idee, denn damit wird nicht nur Energie verschwendet, sondern möglicherweise auch die Bausubstanz. „In Altbauten sorgt das Kippen der Fenster dafür, dass sich die Feuchtigkeit an den Wänden sammelt“, erklärt Georg Spiegelfeld-Schneeburg, Präsident der Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege OÖ.

„In historischen Gebäuden sollte man nur stoßlüften, nie kippen.“ Eine Regel, die grundsätzlich auch für neuere Gebäude gilt: „Ideal ist Stoßlüften, wenn möglich Querlüften, bei weit geöffneten Fenstern“, rät die Arbeiterkammer Wien. Falls notwendig, kann auch das Öffnen der Wohnungstür ein wenig Schwung in die Zirkulation bringen.

Grundsätzlich geht es darum, möglichst schnell frische Außen- gegen verbrauchte Innenluft zu tauschen, ohne zu viel Energie zu verlieren. Was beim Stoßlüften gegeben ist, da Wände oder Möbel kaum abkühlen. Sehr effizient regeln auch Lüftungsanlagen oder kontrollierte Wohnraumlüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung den Luftaustausch.

Wie oft und lang? „Mehrmals täglich“, rät die Arbeiterkammer, eine Faustregel besagt, alle zwei Stunden – wobei es dabei auch darauf ankommt, was im Haus passiert: Ist niemand daheim, wird auch kein Kohlendioxid ausgeatmet; im Schlaf beträgt diese Menge zehn bis 13 Liter pro Stunde, aktive Hausarbeit kann diesen Wert auf bis zu 43 Liter pro Stunde hinaufsetzen. Länger als fünf bis zehn Minuten braucht es nicht, um den Raum mit Frischluft zu füllen. Wobei die gute Nachricht ist, dass man die Fenster bei kaltem, windigem Wetter schneller wieder schließen kann.

Was Sie beachten sollten beim Thema Lüften:
TIPP 1: Wäsche trocknen

„Gibt es keine anderen Vereinbarungen, gehört Wäschetrocknen zum üblichen Wohnzweck“, weiß Christian Boschek, Wohnrechtsexperte der AK Wien. Anders der Fall, wenn auf die Schimmelanfälligkeit der Wohnung hingewiesen wurde. „Dann kommt es auf Rahmenbedingungen an. Etwa, ob der Vermieter Waschküche und Trockenraum zur Verfügung stellt.“

TIPP 2: Lüftintervalle

Auch hier geht es um die Zumutbarkeit. „Es wird sicherlich niemand von einem Mieter verlangen können, dass dieser alle zwei Stunden zum Lüften nach Hause kommt“, bringt es Boschek auf den Punkt. Regelmäßiges Heizen und Lüften gehören aber zu den Pflichten des Mieters, und dafür müsse dieser beispielsweise auch bei längerer Abwesenheit Sorge tragen.

TIPP 3: Schimmel

„Vermieter müssen ernste Schäden wie Mauerdurchfeuchtung oder großflächigen Schimmel beheben“, sagt Boschek. Bei kleinem, oberflächlichem Befall ist der Mieter zuständig. Verschuldet jener nachweislich – etwa durch falsches Lüften – grobe Schäden, kann der Vermieter auf Schadenersatz klagen. Umgekehrt der Mieter auf Mietminderung, bis der Schaden behoben ist. (sma/red. Die Presse)

 

 

Rauchwarnmelder

Die Bedienungsanleitung für den Rauchwarnmelder finden Sie hier. Die Batterien sind jährlich zu wechseln (2x AAA). Wechseln Sie diese im eigenen Interesse.

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